(Stand 03.10.2011)
§ 1 Die Rennleitung hat immer Recht!
Während der gesamten Veranstaltung gilt “§1“ (die Rennleitung
hat immer Recht). §1 gilt ebenfalls vor und nach der
Veranstaltung (also immer!).
Den Anweisungen der Rennleitung ist umgehend Folge zu leisten.
Die Rennleitung behält sich vor, die Rennregeln bis 3 Tage vor
Rennbeginn zu ändern. Jedem Team wird eine Box in der Gasse
zugewiesen. Die Rennleitung vergibt die Startnummern. Während
des Rennens ist jeder Fahrer dafür verantwortlich, dass die
Startnummer lesbar ist. Ist eine elektronische Zeitnahme
vorgesehen, sind die Fahrer selbst für die ordnungsgemäße
Montage verantwortlich. Wenn im Weiteren von Fahrern die Rede
ist, sind selbstverständlich ebenso Fahrerinnen gemeint. Werden
Punkte dieses Regelwerkes teilweise oder gar nicht erfüllt, so
besteht für das Team KEIN Startanspruch.
Wer darf am Rennen teilnehmen?
Fahrer müssen ein Mindestalter von 16 Jahren haben. Die Anzahl
der Fahrer bei jedem Team min. 2 max. 4 Fahrer. Jeder Fahrer
muss bei der technischen Abnahmestelle einen Haftungsausschluss
unterzeichnen. Es dürfen nur Fahrer am Rennen teilnehmen, die
den Haftungsausschluss unterschrieben haben. Es ist Pflicht,
dass alle Fahrer an der Fahrerbesprechung teilnehmen. Bei
Nichterscheinen darf die Rennleitung frei über die Teilnahme an
der Veranstaltung entscheiden. Darüber hinaus gilt wie immer
§1!
Sicherheit und Umwelt
Beim Betanken der Fahrzeuge sind unbeteiligte Personen aus dem
Gefahrenbereich zu entfernen. Betank werden die Fahrzeuge nur
in dem dafür vorgesehenen Tankstellenbereich. Jedes Team hält in
der Box einen Feuerlöscher bereit. Das Instandsetzen der
Fahrzeuge darf aus Umweltschutzgründen ausschließlich auf einer
geeigneten Unterlage (z.B. Folie min. 1,5x2,5 m) durchgeführt
werden. Diese Folie muss in jeder Box als Abstell-
Reparaturfläche vorhanden sein . Gelangt Kraftstoff, Öl o.ä. ins
Erdreich, ist umgehend die Rennleitung zu informieren. Während
des Rennens herrscht absolute CE-Helmpflicht (keine Jet-;
Feuerwehr- oder Bauhelme, etc.), feste Stiefel (Motorradstiefel
empfohlen), Handschuhe, Brust- und Rückenprotektor, lange Hosen
und Hemden vorgeschrieben.
Bleibt ein Fahrzeug während des Rennens liegen, ist es
umgehend vom Fahrer/Team von der Strecke zu entfernen.
Fahrerwechsel sind jederzeit, jedoch nur in der Boxengasse
zulässig, die Boxengasse ist hierbei zu durchfahren. Während des
Rennens haben alle Teilnehmer darauf zu achten, dass sie weder
die Zuschauer, die anderen Teilnehmer, noch sich selbst
gefährden. In der Boxengasse ist mit Schrittgeschwindigkeit zu
fahren. Die im öffentlichen Straßenverkehr geltenden Regeln
bzgl. Alkohol, Drogen und Medikamenten gelten auch für die
Fahrer während des Rennens. Das mitführen, zur Schau stellen und
veräußern von Waffen, insbesondere solchen, die unter das
Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, ist grundsätzlich untersagt.
Die Rennleitung behält sich vor, auffällige Fahrer / Teams
sofort zu sanktionieren (Zeitstrafe / Rundenabzug /
Rennausschluss / Startplatzverlust für Folgeveranstaltungen),
der Anweisung der Rennleitung ist umgehend folge zu leisten. Die
Zeitstrafe ist sofort nach Anordnung, in dem dazu vorgesehenen
Bereich abzuleisten.
Auffälligkeiten können u.a. sein: Übermotivierte Fahrweise;
unfaires/missgünstiges Verhalten gegenüber anderen
Rennteilnehmern/Zuschauern, Auslassen von Streckenabschnitten
zum eigenen Vorteil, Regelverstöße, überflüssiges Hupen,
blockieren anderer Teilnehmer, … !
Des Weiteren gilt im Zweifel §1!
Haftung
Jeder Fahrer und jede Fahrerin fährt auf eigene Gefahr.
Technische Abnahme
Die Einhaltung des technischen Reglements wird im Rahmen einer
technischen Abnahme durchgeführt. Am Renntag müssen die
Fahrzeuge bei der technischen Abnahmestelle an der Rennstrecke
innerhalb der von der Rennleitung vorgegebenen Zeit vorgeführt
werden. Erfüllt ein Fahrzeug das Reglement nicht, behält sich
die Rennleitung vor, ein Fahrzeug vom Rennen auszuschließen.
Eine Wiedervorführung ist bis 30 Minuten vor Rennbeginn möglich.
Zwischen den Läufen wird die Rennleitung die Einhaltung des
Reglements überprüfen. Sollten während des Rennens Änderungen am
Renntrecker bezüglich Motor/Achse/Antriebseinheiten erfolgen,
ist die Genehmigung der Rennleitung einzuholen. Ferner gilt §1!
Wertungsklassen
Es wird in 3 Wertungsklassen gefahren
- Serien Klasse
- Offene Klasse
-Experten Klasse
Die Rennleitung entscheidet über die Eingruppierung. Auch hier
gilt §1!
Technik
Für Serienklasse gilt: Es
werden ausschließlich Fahrzeuge zugelassen, die im Hauptzweck
zum Rasenmähen gedacht sind oder waren,
und als solche auch noch zu
erkennen sind. Die Traktoren
müssen eine serienmäßig
aussehende Motorhaube, Grill und Kotflügel haben.
Die Verwendung eines anderen Herstellerbleches ist erlaubt.
Die Silhouette sowie
die Proportionen des Renntreckers müssen einwandfrei als
Rasentraktor zu identifizieren sein. Das
maximal zulässige Gewicht beträgt 350kg
, die max. Breite 1000mm und die max. Länge 2000mm.
Die Sitzhöhe bei voll eingefedertem Sitz muss mind. 500mm
betragen. Die Reifen und Felgen Größe muss der
Herstellerangabe entsprechen Eine Motor-Notausschaltung beim
unfreiwilligen Verlassen des Fahrzeugs (Sitzschalter oder
Reißleine) muss vorhanden sein. Es darf nur originale
Rasenmähertreckermotor mit max. 25PS Standardleistung, max. 2
Zylindern und max. 750ccm Hubraum verbaut sein. An Vergaser und
Motor und Getriebe dürfen keine Veränderungen vorgenommen
werden. Die Übersetzung muss der serienmäßigen entsprechen. Es
werden keine Fahrzeuge mit Allradantrieb zugelassen. Die Achsen
dürfen nicht gefedert sein.
Der Vorderachskörper muss als
biegesteife Konstruktion ausgeführt sein. Pendelachsen sind
zulässig. Stoßstangen hinten nicht breiter als
bis zu den Reifenaußenseiten. Stoßstangen vorn sind nicht
zulässig. Es dürfen keine scharfen Kanten oder Ecken
Verletzungen möglich machen. Es werden nur Lenkräder und keine
motorradähnlichen Lenkstangen zugelassen. Es muss ein
Startnummernfeld von min. 150 x 200mm auf der rechten und linken
Fahrzeugseite geben. Die Farbe legt die Rennleitung fest. Es
dürfen keinerlei Bauteile nach hinten über die Reifen, mit
Ausnahme der Heckstoßstange, hinausragen. Das Fahrzeug ist frei
von Kraftstoff- oder Ölverlust. Der Abgasschalldämpfer muss
serienmäßig sein. Die Geräuschemission muss bei Vollgas von der
Rennleitung schmerzfrei zu ertragen sein. Verbesserungen der
Bremse ist frei gestellt. Keine Bremsanlagen auf die
Reifenlauffläche, keine Fahrradbremsen,
keine Bremsen auf gelenkte Räder!.
Die Wirkung der Bremse muss für die
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs angemessen sein.
Es sind keine
Traktionsprofile zugelassen (kein Quad- oder AS-Profil nur sog.
Turf-Profil mit max. Profilabstand 12 mm). Dies gilt für alle
Räder. Eine Verbesserung der Lenkung ist
zulässig. Die Traktoren müssen mindestens 3 Vorwärts- und einen
Rückwärtsgang haben. Und wie sonst auch: Es gilt - und das nicht
nur im Zweifel - §1!
Offene Klasse:
Es werden ausschließlich Fahrzeuge zugelassen, die im
Hauptzweck zum Rasenmähen gedacht sind oder waren,
und als solche auch noch zu
erkennen sind. Die Traktoren
müssen eine serienmäßig
aussehende Motorhaube, Grill und Kotflügel haben.
Die Verwendung eines anderen Herstellerbleches ist erlaubt.
Die Silhouette sowie
die Proportionen des Renntreckers müssen einwandfrei als
Rasentraktor zu identifizieren sein. Das
maximal zulässige Gewicht beträgt 350kg
, die
max. Breite 1000mm und die max. Länge 2000mm.
Die Sitzhöhe bei voll eingefedertem Sitz muss mind. 500mm
betragen. Die Hinterradfelgen müssen mindestens
2" größer sein als die Vorderradfelgen.
Der Reifenaußendurchmesser der
Hinterräder muss um 3“ (oder 75mm) größer sein als der
Reifenaußendurchmesser der Vorderräder. Eine
Motor-Notausschaltung beim unfreiwilligen Verlassen des
Fahrzeugs (Sitzschalter oder Reißleine) muss vorhanden sein. Es
dürfen nur originale Rasenmähertreckermotoren (maximal 1 Motor!)
mit max. 25PS Standardleistung, max. 2 Zylindern und max. 750ccm
Hubraum verbaut werden. Der Antrieb muss mindestens durch einen
Keilriemen realisiert sein. Der Renntrecker muss eine
Mindestgeschwindigkeit von 20km/h erreichen. Es werden keine
Fahrzeuge mit Allradantrieb zugelassen. Die Achsen dürfen nicht
gefedert sein. Der
Vorderachskörper muss als biegesteife Konstruktion ausgeführt
sein. Pendelachsen sind zulässig. Stoßstangen
hinten nicht breiter als bis zu den Reifenaußenseiten.
Stoßstangen vorn sind nicht zulässig. Es dürfen keine scharfen
Kanten oder Ecken Verletzungen möglich machen. Es werden nur
Lenkräder und keine motorradähnlichen Lenkstangen zugelassen. Es
sind geeignete Kraftstofftanks in stoßgeschützten Bereichen zu
verbauen, die nicht nach vorn/hinten über die Räder hinausragen.
Es muss ein Startnummernfeld von min. 150 x 200mm auf der
rechten und linken Fahrzeugseite geben. Die Farbe legt die
Rennleitung fest. Es dürfen keinerlei Bauteile nach hinten über
die Reifen, mit Ausnahme der Heckstoßstange, hinausragen. Das
Fahrzeug ist frei von Kraftstoff- oder Ölverlust. Die
Geräuschemission muss bei Vollgas von der Rennleitung
schmerzfrei zu ertragen sein. Verbesserungen der Bremse sind
erforderlich, die die hintere Achse abstufbar bis zur
Blockiergrenze abbremst (keine Bremsanlagen auf die
Reifenlauffläche, keine Fahrradbremsen,
keine Bremsen auf gelenkte Räder!).
Die Wirkung der Bremse muss für die
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs angemessen sein. Und wie
sonst auch: Es gilt - und das nicht nur im Zweifel - §1!
Experten
Klasse:
Es werden ausschließlich Fahrzeuge zugelassen, die im
Hauptzweck zum Rasenmähen gedacht sind oder waren,
und als solche auch noch zu
erkennen sind. Die Traktoren
müssen eine serienmäßig
aussehende Motorhaube, Grill und Kotflügel haben.
Die Verwendung eines anderen Herstellerbleches ist erlaubt.
Die Silhouette sowie
die Proportionen des Renntreckers müssen einwandfrei als
Rasentraktor zu identifizieren sein. Das
maximal zulässige Gewicht beträgt 450kg
, die
max. Breite 1000mm und die max. Länge 2000mm.
Die Sitzhöhe bei voll eingefedertem Sitz muss mind. 500mm
betragen. Eine Motor-Notausschaltung beim
unfreiwilligen Verlassen des Fahrzeugs (Sitzschalter oder
Reißleine) muss vorhanden sein. Es dürfen nur maximal 1 Motor
mit maximal 2 Zylindern und max. 750ccm Hubraum verbaut werden.
Der Renntrecker muss eine Mindestgeschwindigkeit von 20km/h
erreichen. Es werden keine Fahrzeuge mit Allradantrieb
zugelassen. Der
Vorderachskörper muss als biegesteife Konstruktion ausgeführt
sein. Pendelachsen sind zulässig ,Stoßdämpfer sind nicht erlaubt
.Stoßstangen hinten nicht breiter als bis zu den
Reifenaußenseiten. Stoßstangen vorn sind nicht zulässig. Es
dürfen keine scharfen Kanten oder Ecken Verletzungen möglich
machen. Es werden nur Lenkräder und keine motorradähnlichen
Lenkstangen zugelassen. Es sind geeignete Kraftstofftanks in
stoßgeschützten Bereichen zu verbauen, die nicht nach
vorn/hinten über die Räder hinausragen. Es muss ein
Startnummernfeld von min. 150 x 200mm auf der rechten und linken
Fahrzeugseite geben. Die Farbe legt die Rennleitung fest. Es
dürfen keinerlei Bauteile nach hinten über die Reifen, mit
Ausnahme der Heckstoßstange, hinausragen. Das Fahrzeug ist frei
von Kraftstoff- oder Ölverlust. . Die Geräuschemission muss bei
Vollgas von der Rennleitung schmerzfrei zu ertragen sein. Eine
Verbesserungen der Bremse sind erforderlich, die die hintere
Achse abstufbar bis zur Blockiergrenze abbremst (keine
Bremsanlagen auf die Reifenlauffläche, keine Fahrradbremsen,
keine Bremsen auf
gelenkte Räder!).
Die Wirkung der Bremse muss für die
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs angemessen sein. Und wie sonst auch: Es gilt - und das nicht nur im
Zweifel - §1!
Für alle Klassen gilt: Das Mähwerk muss abgebaut sein !
Schlussbestimmung
Wer durch Taten oder Worte die Veranstaltung stört, Zuschauer,
Teilnehmer, Helfer oder die Rennleitung belästigt oder bedroht
oder in welcher Weise auch immer dem Charakter der Veranstaltung
nicht gerecht wird, kann und wird von der Rennleitung - bis hin
zum Ausschluss - sanktioniert! In jedem Fall aber gilt §1!
Viel Spaß wünscht die
Rennleitung!