Schlepper Freunde Stadt Anspach e.V.
Ausschreibung

Ausschreibung und Regelwerk zum 3 Stunden Rasenmähertraktorenrennen 7.7.2012

Schlepper Freunde Stadt Anspach

(Stand 03.10.2011)

§ 1 Die Rennleitung hat immer Recht!

Während der gesamten Veranstaltung gilt “§1“ (die Rennleitung hat immer Recht). §1 gilt ebenfalls vor und nach der Veranstaltung (also immer!).

Den Anweisungen der Rennleitung ist umgehend Folge zu leisten. Die Rennleitung behält sich vor, die Rennregeln bis 3 Tage vor Rennbeginn zu ändern. Jedem Team wird eine Box in der Gasse zugewiesen. Die Rennleitung vergibt die Startnummern. Während des Rennens ist jeder Fahrer dafür verantwortlich, dass die Startnummer lesbar ist. Ist eine elektronische Zeitnahme vorgesehen, sind die Fahrer selbst für die ordnungsgemäße Montage verantwortlich. Wenn im Weiteren von Fahrern die Rede ist, sind selbstverständlich ebenso Fahrerinnen gemeint. Werden Punkte dieses Regelwerkes teilweise oder gar nicht erfüllt, so besteht für das Team KEIN Startanspruch.

Wer darf am Rennen teilnehmen?

Fahrer müssen ein Mindestalter von 16 Jahren haben. Die Anzahl der Fahrer bei jedem Team min. 2 max. 4  Fahrer. Jeder Fahrer muss bei der technischen Abnahmestelle einen Haftungsausschluss unterzeichnen. Es dürfen nur Fahrer am Rennen teilnehmen, die den Haftungsausschluss unterschrieben haben. Es ist Pflicht, dass alle Fahrer an der Fahrerbesprechung teilnehmen. Bei Nichterscheinen darf die Rennleitung frei über die Teilnahme an der Veranstaltung entscheiden. Darüber hinaus gilt wie immer §1!       

Sicherheit und Umwelt

Beim Betanken der Fahrzeuge sind unbeteiligte Personen aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.  Betank werden die Fahrzeuge nur in dem dafür vorgesehenen Tankstellenbereich. Jedes Team hält in der Box einen Feuerlöscher bereit. Das Instandsetzen der Fahrzeuge darf aus Umweltschutzgründen ausschließlich auf einer geeigneten Unterlage (z.B. Folie min. 1,5x2,5 m) durchgeführt werden. Diese Folie muss in jeder Box als Abstell- Reparaturfläche vorhanden sein . Gelangt Kraftstoff, Öl o.ä. ins Erdreich, ist umgehend die Rennleitung zu informieren. Während des Rennens herrscht absolute CE-Helmpflicht (keine Jet-; Feuerwehr- oder Bauhelme, etc.), feste Stiefel (Motorradstiefel empfohlen), Handschuhe, Brust- und Rückenprotektor, lange Hosen und Hemden vorgeschrieben. 

 Bleibt ein Fahrzeug während des Rennens liegen, ist es umgehend vom Fahrer/Team von der Strecke zu entfernen. Fahrerwechsel sind jederzeit, jedoch nur in der Boxengasse zulässig, die Boxengasse ist hierbei zu durchfahren. Während des Rennens haben alle Teilnehmer darauf zu achten, dass sie weder die Zuschauer, die anderen Teilnehmer, noch sich selbst gefährden. In der Boxengasse ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Die im öffentlichen Straßenverkehr geltenden Regeln bzgl. Alkohol, Drogen und Medikamenten gelten auch für die Fahrer während des Rennens. Das mitführen, zur Schau stellen und veräußern von Waffen, insbesondere solchen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, ist grundsätzlich untersagt. Die Rennleitung behält sich vor, auffällige Fahrer / Teams sofort zu sanktionieren (Zeitstrafe / Rundenabzug / Rennausschluss / Startplatzverlust für Folgeveranstaltungen), der Anweisung der Rennleitung ist umgehend folge zu leisten. Die Zeitstrafe ist sofort nach Anordnung, in dem dazu vorgesehenen Bereich abzuleisten. Auffälligkeiten können u.a. sein: Übermotivierte Fahrweise; unfaires/missgünstiges Verhalten gegenüber anderen Rennteilnehmern/Zuschauern, Auslassen von Streckenabschnitten zum eigenen Vorteil, Regelverstöße, überflüssiges Hupen, blockieren anderer Teilnehmer, … ! Des Weiteren gilt im Zweifel §1!

Haftung

Jeder Fahrer und jede Fahrerin fährt auf eigene Gefahr.

Technische Abnahme

Die Einhaltung des technischen Reglements wird im Rahmen einer technischen Abnahme durchgeführt. Am Renntag müssen die Fahrzeuge  bei der technischen Abnahmestelle an der Rennstrecke innerhalb der von der Rennleitung vorgegebenen Zeit vorgeführt werden. Erfüllt ein Fahrzeug das Reglement nicht, behält sich die Rennleitung vor, ein Fahrzeug vom Rennen auszuschließen. Eine Wiedervorführung ist bis 30 Minuten vor Rennbeginn möglich. Zwischen den Läufen wird die Rennleitung die Einhaltung des Reglements überprüfen. Sollten während des Rennens Änderungen am Renntrecker bezüglich Motor/Achse/Antriebseinheiten erfolgen, ist die Genehmigung der Rennleitung einzuholen. Ferner gilt §1!

Wertungsklassen  

Es wird in 3 Wertungsklassen gefahren
 - Serien Klasse 
 - Offene Klasse

-Experten Klasse 

Die Rennleitung entscheidet über die Eingruppierung. Auch hier gilt §1!

 Technik

Für Serienklasse gilt: Es werden ausschließlich Fahrzeuge zugelassen, die im Hauptzweck zum Rasenmähen gedacht sind oder waren, und als solche auch noch zu erkennen sind. Die Traktoren müssen eine serienmäßig aussehende Motorhaube, Grill und Kotflügel haben. Die Verwendung eines anderen Herstellerbleches ist erlaubt.  Die Silhouette sowie die Proportionen des Renntreckers müssen einwandfrei als Rasentraktor zu identifizieren sein. Das maximal zulässige Gewicht beträgt 350kg , die max. Breite 1000mm und die max. Länge 2000mm. Die Sitzhöhe bei voll eingefedertem Sitz muss mind. 500mm betragen. Die Reifen und Felgen Größe muss der Herstellerangabe entsprechen  Eine Motor-Notausschaltung beim unfreiwilligen Verlassen des Fahrzeugs (Sitzschalter oder Reißleine) muss vorhanden sein. Es darf nur originale Rasenmähertreckermotor mit max. 25PS Standardleistung, max. 2 Zylindern und max. 750ccm Hubraum verbaut sein. An Vergaser und Motor und Getriebe dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Übersetzung muss der serienmäßigen entsprechen.  Es werden keine Fahrzeuge mit Allradantrieb zugelassen. Die Achsen dürfen nicht gefedert sein.  Der Vorderachskörper muss als biegesteife Konstruktion ausgeführt sein. Pendelachsen sind zulässig. Stoßstangen hinten nicht breiter als bis zu den Reifenaußenseiten. Stoßstangen vorn sind nicht zulässig.  Es dürfen keine scharfen Kanten oder Ecken Verletzungen möglich machen. Es werden nur Lenkräder und keine motorradähnlichen Lenkstangen zugelassen. Es muss ein Startnummernfeld von min. 150 x 200mm auf der rechten und linken Fahrzeugseite geben. Die Farbe legt die Rennleitung fest.  Es dürfen keinerlei Bauteile nach hinten über die Reifen, mit Ausnahme der Heckstoßstange, hinausragen. Das Fahrzeug ist frei von Kraftstoff- oder Ölverlust. Der Abgasschalldämpfer muss serienmäßig sein. Die Geräuschemission muss bei Vollgas von der Rennleitung schmerzfrei zu ertragen sein. Verbesserungen der Bremse ist frei gestellt. Keine Bremsanlagen auf die Reifenlauffläche, keine Fahrradbremsen, keine Bremsen auf gelenkte Räder!.  Die Wirkung der Bremse muss für die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs angemessen sein. Es sind keine Traktionsprofile zugelassen (kein Quad- oder AS-Profil nur sog. Turf-Profil mit max. Profilabstand 12 mm). Dies gilt für alle Räder. Eine Verbesserung der Lenkung ist zulässig. Die Traktoren müssen mindestens 3 Vorwärts- und einen Rückwärtsgang haben. Und wie sonst auch: Es gilt - und das nicht nur im Zweifel - §1!  

Offene Klasse:

Es werden ausschließlich Fahrzeuge zugelassen, die im Hauptzweck zum Rasenmähen gedacht sind oder waren, und als solche auch noch zu erkennen sind. Die Traktoren müssen eine serienmäßig aussehende Motorhaube, Grill und Kotflügel haben. Die Verwendung eines anderen Herstellerbleches ist erlaubt.  Die Silhouette sowie die Proportionen des Renntreckers müssen einwandfrei als Rasentraktor zu identifizieren sein. Das maximal zulässige Gewicht beträgt 350kg , die max. Breite 1000mm und die max. Länge 2000mm. Die Sitzhöhe bei voll eingefedertem Sitz muss mind. 500mm betragen. Die Hinterradfelgen müssen mindestens 2" größer sein als die Vorderradfelgen. Der Reifenaußendurchmesser der Hinterräder muss um 3“ (oder 75mm) größer sein als der Reifenaußendurchmesser der Vorderräder. Eine Motor-Notausschaltung beim unfreiwilligen Verlassen des Fahrzeugs (Sitzschalter oder Reißleine) muss vorhanden sein. Es dürfen nur originale Rasenmähertreckermotoren (maximal 1 Motor!) mit max. 25PS Standardleistung, max. 2 Zylindern und max. 750ccm Hubraum verbaut werden. Der Antrieb muss mindestens durch einen Keilriemen realisiert sein. Der Renntrecker muss eine Mindestgeschwindigkeit von 20km/h erreichen.  Es werden keine Fahrzeuge mit Allradantrieb zugelassen. Die Achsen dürfen nicht gefedert sein.  Der Vorderachskörper muss als biegesteife Konstruktion ausgeführt sein. Pendelachsen sind zulässig. Stoßstangen hinten nicht breiter als bis zu den Reifenaußenseiten. Stoßstangen vorn sind nicht zulässig.  Es dürfen keine scharfen Kanten oder Ecken Verletzungen möglich machen. Es werden nur Lenkräder und keine motorradähnlichen Lenkstangen zugelassen. Es sind geeignete Kraftstofftanks in stoßgeschützten Bereichen zu verbauen, die nicht nach vorn/hinten über die Räder hinausragen. Es muss ein Startnummernfeld von min. 150 x 200mm auf der rechten und linken Fahrzeugseite geben. Die Farbe legt die Rennleitung fest.  Es dürfen keinerlei Bauteile nach hinten über die Reifen, mit Ausnahme der Heckstoßstange, hinausragen. Das Fahrzeug ist frei von Kraftstoff- oder Ölverlust. Die Geräuschemission muss bei Vollgas von der Rennleitung schmerzfrei zu ertragen sein. Verbesserungen der Bremse sind erforderlich, die die hintere Achse abstufbar bis zur Blockiergrenze abbremst (keine Bremsanlagen auf die Reifenlauffläche, keine Fahrradbremsen, keine Bremsen auf gelenkte Räder!).  Die Wirkung der Bremse muss für die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs angemessen sein. Und wie sonst auch: Es gilt - und das nicht nur im Zweifel - §1!

 

Experten Klasse:

Es werden ausschließlich Fahrzeuge zugelassen, die im Hauptzweck zum Rasenmähen gedacht sind oder waren, und als solche auch noch zu erkennen sind. Die Traktoren müssen eine serienmäßig aussehende Motorhaube, Grill und Kotflügel haben. Die Verwendung eines anderen Herstellerbleches ist erlaubt.  Die Silhouette sowie die Proportionen des Renntreckers müssen einwandfrei als Rasentraktor zu identifizieren sein. Das maximal zulässige Gewicht beträgt 450kg , die max. Breite 1000mm und die max. Länge 2000mm. Die Sitzhöhe bei voll eingefedertem Sitz muss mind. 500mm betragen. Eine Motor-Notausschaltung beim unfreiwilligen Verlassen des Fahrzeugs (Sitzschalter oder Reißleine) muss vorhanden sein. Es dürfen nur maximal 1 Motor mit maximal 2 Zylindern und max. 750ccm Hubraum verbaut werden. Der Renntrecker muss eine Mindestgeschwindigkeit von 20km/h erreichen.  Es werden keine Fahrzeuge mit Allradantrieb zugelassen. Der Vorderachskörper muss als biegesteife Konstruktion ausgeführt sein. Pendelachsen sind zulässig ,Stoßdämpfer sind nicht erlaubt .Stoßstangen hinten nicht breiter als bis zu den Reifenaußenseiten. Stoßstangen vorn sind nicht zulässig.  Es dürfen keine scharfen Kanten oder Ecken Verletzungen möglich machen. Es werden nur Lenkräder und keine motorradähnlichen Lenkstangen zugelassen. Es sind geeignete Kraftstofftanks in stoßgeschützten Bereichen zu verbauen, die nicht nach vorn/hinten über die Räder hinausragen. Es muss ein Startnummernfeld von min. 150 x 200mm auf der rechten und linken Fahrzeugseite geben. Die Farbe legt die Rennleitung fest.  Es dürfen keinerlei Bauteile nach hinten über die Reifen, mit Ausnahme der Heckstoßstange, hinausragen. Das Fahrzeug ist frei von Kraftstoff- oder Ölverlust. . Die Geräuschemission muss bei Vollgas von der Rennleitung schmerzfrei zu ertragen sein. Eine Verbesserungen der Bremse sind erforderlich, die die hintere Achse abstufbar bis zur Blockiergrenze abbremst (keine Bremsanlagen auf die Reifenlauffläche, keine Fahrradbremsen, keine Bremsen auf gelenkte Räder!).  Die Wirkung der Bremse muss für die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs angemessen sein. Und wie sonst auch: Es gilt - und das nicht nur im Zweifel - §1!

Für alle Klassen gilt: Das Mähwerk muss abgebaut sein !  

Schlussbestimmung

Wer durch Taten oder Worte die Veranstaltung stört, Zuschauer, Teilnehmer, Helfer oder die Rennleitung belästigt oder bedroht oder in welcher Weise auch immer dem Charakter der Veranstaltung nicht gerecht wird, kann und wird von der Rennleitung - bis hin zum Ausschluss - sanktioniert! In jedem Fall aber gilt §1!

Viel Spaß wünscht die Rennleitung!

 

 

 

 

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